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Managementpläne in Natura-2000-Gebieten, FöRiMan (unter Mitfinanzierung der EU)

Andere Kapitel zu dieser Förderung

Merkblatt

Richtlinie vom 07.02.2008, AmtsBl. M-V S. 120, Umsetzungsleitfaden vom 01.04.2010
Zweck und Ziel:
  • Die Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen (Managementplänen) für Gebiete mit hohem Naturwert. Dies sind insbesondere Natura 2000- Gebiete, d.h. FFH- und Vogelschutzgebiete
  • Aktionen zur Information der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Managementplänen
Was wird gefördert:
  • Planungsleistungen für Managementpläne
  • nötige Kartierungen zur Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen und Arten
  • Moderationsleistungen
  • Erstellung erforderlicher Gutachten und Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Vorbereitung von Managementmaßnahmen
  • erforderliche Machbarkeitsstudien für die Projektentwicklung zur Umsetzung der Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Gebietsbetreuung, Besucherinformation und –lenkung
Wie wird gefördert:
  • Die Zuwendung wird mit einem Zuwendungsvertrag auf einen Höchstbetrag festgesetzt.
Verfahren: Die Zuwendung erfolgt nach Durchführung eines Vergabeverfahrens der Bewilligungsbehörde durch Vertrag.
Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt oder die Ämter für die Biosphärenreservate.
Ansprechpartner:

Ämter für die Biosphärenreservate:

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut