| Zweck und Ziel: |
- Die Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen
(Managementplänen) für Gebiete mit hohem Naturwert. Dies sind insbesondere
Natura 2000- Gebiete, d.h. FFH- und Vogelschutzgebiete
- Aktionen zur Information der Bevölkerung im Zusammenhang mit der
Erarbeitung von Managementplänen
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Was wird gefördert: |
- Planungsleistungen für Managementpläne
- nötige Kartierungen zur Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen und
Arten
- Moderationsleistungen
- Erstellung erforderlicher Gutachten und Beratung landwirtschaftlicher
Betriebe zur Vorbereitung von Managementmaßnahmen
- erforderliche Machbarkeitsstudien für die Projektentwicklung zur
Umsetzung der Maßnahmen
- Maßnahmen zur Gebietsbetreuung, Besucherinformation und –lenkung
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Wie wird gefördert: |
- Die Zuwendung wird mit einem Zuwendungsvertrag
auf einen Höchstbetrag festgesetzt.
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Verfahren: |
Die Zuwendung erfolgt nach
Durchführung eines Vergabeverfahrens der Bewilligungsbehörde durch
Vertrag.
Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für
Landwirtschaft und Umwelt oder die Ämter für die Biosphärenreservate. |
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Ansprechpartner: |
Ämter für die Biosphärenreservate:
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