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Schützenswerte Arten und Gebiete, FöRiSAG (unter Mitfinanzierung der EU)

Andere Kapitel zu dieser Förderung

Merkblatt

Richtlinie vom 07.02.2008, AmtsBl. M-V S. 116
Zweck und Ziel:
  • Investitionen zugunsten von Arten und Lebensräumen sowie Biotopen mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung
  • nachhaltige Instandsetzung von Offenlandflächen als Lebensräume geschützter und bestandsbedrohter Arten
  • Entwicklung, Erhalt und Wiederherstellung von wertvollen Biotopen und Lebensräumen unter besonderer Berücksichtigung gesetzlich geschützter und in ihrem Bestand bedrohter Arten und Biotope
  • Erhalt der natürlichen Ressourcen und des Landschaftsbildes
Wer wird gefördert: land- und forstwirtschaftliche Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb, unabhängig von der Rechtsform als Eigentümer oder Nutzer, die sich dem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen widmen, auf denen die beantragte Fördermaßnahme durchgeführt werden soll
Was wird gefördert:
  • Maßnahmen zur Erstpflege von Flächen, die wegen schützenswerter Arten oder Biotoptypen offen gehalten werden sollen und anschließend nach der Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung genutzt werden sollen
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Entwicklung von Landschaftselementen oder zur Vernetzung von Natura 2000-Gebieten

Die Förderung erfolgt nur für Flächen oder Projekte, die sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden, vorrangig in Natura 2000 Gebieten oder anderen Gebieten mit hohem Naturwert. Die Maßnahmen müssen landschaftstypisch sein und dem Entwicklungspotential der in Anspruch genommenen Fläche entsprechen.
Der Flächeneigentümer muss Maßnahmen, die wesentliche Änderungen der Flächennutzung bewirken, zustimmen.

Wie wird gefördert: Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten des Vorhabens als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung gewährt. Bei bestimmten Maßnahmen kann die Bewilligungsbehörde einen Eigenanteil festsetzen.
Antragsverfahren: Die Förderung wird durch die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, die Nationalparkämter oder die Ämter für die Biosphärenreservate gewährt. Die Anträge müssen bis zum 15. Mai des laufenden Jahres bei Maßnahmen zur Erstpflege von Flächen bzw. bis zum 31. Dezember des Jahres für das Folgejahr bei Maßnahmen zur Entwicklung oder zur Wiederherstellung von Landschaftselementen gestellt werden.
Antragsunterlagen: Die Antragsvordrucke sind bei den zuständigen Bewilligungsbehörden zu beziehen oder rechts unter „Dokumente“ zu finden.
Der Antrag muss insbesondere folgende Unterlagen enthalten:
  • Nachweis des Grundstückeigentums oder der Nutzungsberechtigung sowie der künftigen Bewirtschaftung/ Verfügbarkeit der Flächen bzw. die Zustimmung des Flächeneigentümers zum Vorhaben,
  • geeignete Lage- und Übersichtspläne der vom Vorhaben betroffenen Flächen,
  • ausführliche Beschreibung des Vorhabens,
  • Kosten- und Finanzierungsplan.
Ansprechpartner:

Nationalparkämter:

Ämter für die Biosphärenreservate:

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut