| Richtlinie vom 07.02.2008, AmtsBl. M-V S. 116 | |||||
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| Zweck und Ziel: | Nachhaltige Entwicklung in erster Linie von Gewässern und deren Ufer-, Auen- und Niederungsbereichen sowie zum Hochwasserschutz. Die Maßnahmen sollen insbesondere der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie sowie des Moorschutzkonzeptes des Landes Mecklenburg-Vorpommern dienen. | ||||
| Zuwendungsempfänger: | Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie Träger wasserwirtschaftlicher oder naturschutzfachlicher Maßnahmen sind | ||||
| Zuwendungsvoraussetzungen: |
Vorhaben entspricht den Zielen der betreffenden EU-Vorschriften, des
Moorschutzkonzeptes sowie der Raumordnung und Landesplanung Flächen können nachweislich verfügbar gemacht werden Vorhaben ist zweckmäßig und wirtschaftlich geplant gesicherte Gesamtfinanzierung, ordnungsgemäßer Betrieb und spätere Pflege und Unterhaltung erscheinen gesichert Investition ist nicht bereits Gegenstand anderer Förderung (die zu beseitigenden Hochwasserschäden nach e) wurden nicht durch Unterlassung begünstigt) Vorhaben beginnt nicht vor Bewilligung |
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| Gegenstand der Förderung: |
Investive Maßnahmen
wie zum Beispiel Kosten für
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| Art, Umfang und Höhe der Zuwendung: |
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteil- oder
Vollfinanzierung
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| Bewilligungsbehörde/ Antragstellung: |
Antragsannehmende Behörden:
Der Antrag ist nach vorheriger Anmeldung des Vorhabens bis zum 31. Januar des Programmjahres bei der antragsannehmenden Behörde einzureichen und muss enthalten:
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| Ansprechpartner: |
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Abteilung 4 - Wasser und Boden Referat 400 Abteilung 6 - Naturschutz und Landschaftspflege Referat 640 |
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