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Diversifizierung

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Merkblatt

Richtlinie vom 12.09.2007, AmtsBl. M-V S. 470
Zweck und Ziel: Das Land gewährt zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen als Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes Zuwendungen.
Wer wird gefördert: Zuwendungsempfänger:

Gefördert werden landwirtschaftliche Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen. Dazu gehören auch Imkereien sowie Wanderschäfereien.

Fördervoraussetzungen:
  • in der Regel Fachschulabschluss in einem landwirtschaftlichen Beruf (Betriebsleiter)
  • Vorlage von mindestens drei BMELV - Jahresabschlüssen
  • Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der Investitionsmaßnahmen
  • Betreuungspflicht bei baulichen Maßnahmen mit mehr als 100.000 Euro förderungsfähigem Investitionsvolumens
  • förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro
Was wird gefördert:
  • Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum (Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten)
  • Nebenkosten für Architekten, Betreuung und Beratung.
     
Wie wird gefördert: Der Zuwendungsempfänger kann einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuschussfähigen Aufwendungen erhalten.

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung und Anrechnung von De-minimis-Beihilfen. Diese Beihilfen werden maximal bis zur Höhe von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren gewährt.
Antragsverfahren: Der Antrag ist bis zum 30. September eines jeden Jahres bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, einzureichen.
Antragsunterlagen: Mit dem Förderantrag sind folgende Unterlagen zwingend vorzulegen und Nachweise zu erbringen:
  • Investitionskonzept
  • Betreuer-/Beraterbericht
  • De-minimis Erklärung
  • Nachweis der Gesamtfinanzierung
  • Ausbildungsnachweis
  • Bauunterlagen, Kostenanschläge
  • Handelsregistereintragung
  • behördliche Genehmigungen
Ansprechpartner: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Tel.: 0385 59586-0
Fax: 0385 59586-570
E-mail: poststelle@staluwm.mv-regierung.de

Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 300
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Tel.: 0385 588-0
Fax: 0385 588-6024

 

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut