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Naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung

Andere Kapitel zu dieser Förderung

Merkblatt

Richtlinie vom 23.11.2007, AmtsBl. M-V 2007 S. 687
Zweck und Ziel: Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünlandflächen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes sowie zum Erhalt der natürlichen Ressourcen und des Landschaftsbildes.
Wer wird gefördert: Gefördert werden Betriebsinhaber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009.
Was wird gefördert: Förderfähig sind Maßnahmen über einen Zeitraum von 5 Jahren, wenn die Dauergrünlandflächen in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Gefördert werden Salzgrasland, Feuchtgrünland (bewirtschaftete Moorstandorte), Magergrünland sowie Grünland auf nährstoffarmen und aushagerungsfähigen Standorten. Es sind allgemeine und spezifische Verpflichtungen einzuhalten:
  • kein Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ,
  • kein Einsatz von Klärschlamm, Abwässern, Kompost,
  • Einschränkung des Bewirtschaftungszeitraumes,
  • Einschränkung des Zeitraumes für Pflegemaßnahmen,
  • Einhaltung einer Besatzstärke von höchstens 1,7 bzw. 1,4 Großvieheinheiten bei Beweidung,
  • Duldung eines zeitweilig erhöhten Wasserstandes.
  • weitere spezifische Verpflichtungen je nach Bewirtschaftungsvariante

Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen können im Einzelfall zugelassen werden.

Wie wird gefördert: Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form eines jährlichen nicht rückzahlbaren Zuschusses für die Dauer von 5 Jahren gewährt. Die Höhe der Zuschüsse betragen 175 € bei der Basisförderung, 225 € bei Beweidung und 225 € bei Mahd, jeweils pro Jahr und Hektar Förderfläche. Im Falle der Handmahd werden 450 €/ha und Jahr gezahlt. Liegen die Förderflächen in Gebieten mit nationaler Beschränkung der Bodennutzung, werden um 20 €/ha und Jahr reduzierte Fördersätze gewährt.
Antragsverfahren: Der Antrag ist bis zum 15. Mai des vor Beginn der Förderung liegenden Jahres an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zu richten.
Antragsunterlagen: Informationen zur Antragstellung sind bei der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Ansprechpartner:

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut