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Naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung

Andere Kapitel zu dieser Förderung

Merkblatt

Richtlinie vom 23.11.2007, AmtsBl. M-V 2007 S. 687
Zweck und Ziel: Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünlandflächen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes sowie zum Erhalt der natürlichen Ressourcen und des Landschaftsbildes.
Wer wird gefördert: Gefördert werden Betriebsinhaber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003.
Was wird gefördert: Förderfähig sind Maßnahmen über einen Zeitraum von 5 Jahren, wenn die Dauergrünlandflächen in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Gefördert werden Salzgrasland, Feuchtgrünland (bewirtschaftete Moorstandorte), Magergrünland sowie Grünland auf nährstoffarmen und aushagerungsfähigen Standorten. Es sind allgemeine und spezifische Verpflichtungen einzuhalten:
  • kein Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ,
  • kein Einsatz von Klärschlamm, Abwässern, Kompost,
  • Einschränkung des Bewirtschaftungszeitraumes,
  • Einschränkung des Zeitraumes für Pflegemaßnahmen,
  • Einhaltung einer Besatzstärke von höchstens 1,7 bzw. 1,4 Großvieheinheiten bei Beweidung,
  • Duldung eines zeitweilig erhöhten Wasserstandes.
  • weitere spezifische Verpflichtungen je nach Bewirtschaftungsvariante

Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen können im Einzelfall zulässig sein.

Wie wird gefördert: Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form eines jährlichen nicht rückzahlbaren Zuschusses für die Dauer von 5 Jahren gewährt. Die Höhe der Zuschüsse betragen 175 € bei der Basisförderung, 225 € bei Beweidung und 225 € bei Mahd, jeweils pro Jahr und Hektar Förderfläche. Im Falle der Handmahd werden 450 €/ha und Jahr gezahlt. Liegen die Förderflächen in Gebieten mit nationaler Beschränkung, werden um 20 €/ha und Jahr reduzierte Fördersätze gewährt. In den Jahren 2007 bis 2011 verlängert sich der Verpflichtungszeitraum um jeweils 4,5 Monate für diesen Zeitraum wird eine anteilige Zuwendung gewährt.
Die Europäische Union trägt mit einem Anteil von 80 % aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Förderung bei.
Antragsverfahren: Der Antrag ist auf Vordruck bis zum 15. Mai des vor Beginn der Förderung liegenden Jahres an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zu richten.
Antragsunterlagen: Die Antragsvordrucke sind bei den Bewilligungsbehörden zu beziehen. Der Antrag muss außerdem die die dort genannten Anlagen enthalten.
Ansprechpartner:

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut