| Richtlinie vom 23.11.2007, AmtsBl. M-V 2007 S. 687 | |
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| Zweck und Ziel: | Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünlandflächen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes sowie zum Erhalt der natürlichen Ressourcen und des Landschaftsbildes. |
| Wer wird gefördert: | Gefördert werden Betriebsinhaber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003. |
| Was wird gefördert: |
Förderfähig sind Maßnahmen über einen Zeitraum von 5 Jahren, wenn die
Dauergrünlandflächen in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Gefördert werden
Salzgrasland, Feuchtgrünland (bewirtschaftete Moorstandorte), Magergrünland
sowie Grünland auf nährstoffarmen und aushagerungsfähigen Standorten. Es sind
allgemeine und spezifische Verpflichtungen einzuhalten:
Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen können im Einzelfall zulässig sein. |
| Wie wird gefördert: | Die Zuwendungen
werden als Projektförderung in Form eines jährlichen nicht rückzahlbaren
Zuschusses für die Dauer von 5 Jahren gewährt. Die Höhe der Zuschüsse betragen
175 € bei der Basisförderung, 225 € bei Beweidung und 225 € bei Mahd, jeweils
pro Jahr und Hektar Förderfläche. Im Falle der Handmahd werden 450 €/ha und Jahr
gezahlt. Liegen die Förderflächen in Gebieten mit nationaler Beschränkung,
werden um 20 €/ha und Jahr reduzierte Fördersätze gewährt. In den Jahren 2007
bis 2011 verlängert sich der Verpflichtungszeitraum um jeweils 4,5 Monate für
diesen Zeitraum wird eine anteilige Zuwendung gewährt. Die Europäische Union trägt mit einem Anteil von 80 % aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Förderung bei. |
| Antragsverfahren: | Der Antrag ist auf Vordruck bis zum 15. Mai des vor Beginn der Förderung liegenden Jahres an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zu richten. |
| Antragsunterlagen: | Die Antragsvordrucke sind bei den Bewilligungsbehörden zu beziehen. Der Antrag muss außerdem die die dort genannten Anlagen enthalten. |
| Ansprechpartner: | |