| Richtlinie vom 23.11.2007, AmtsBl. M-V 2007 S. 687 | |
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| Zweck und Ziel: | Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünlandflächen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes sowie zum Erhalt der natürlichen Ressourcen und des Landschaftsbildes. |
| Wer wird gefördert: | Gefördert werden Betriebsinhaber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009. |
| Was wird gefördert: |
Förderfähig sind Maßnahmen über einen Zeitraum von 5 Jahren, wenn die
Dauergrünlandflächen in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Gefördert werden
Salzgrasland, Feuchtgrünland (bewirtschaftete Moorstandorte), Magergrünland
sowie Grünland auf nährstoffarmen und aushagerungsfähigen Standorten. Es sind
allgemeine und spezifische Verpflichtungen einzuhalten:
Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen können im Einzelfall zugelassen werden. |
| Wie wird gefördert: | Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form eines jährlichen nicht rückzahlbaren Zuschusses für die Dauer von 5 Jahren gewährt. Die Höhe der Zuschüsse betragen 175 € bei der Basisförderung, 225 € bei Beweidung und 225 € bei Mahd, jeweils pro Jahr und Hektar Förderfläche. Im Falle der Handmahd werden 450 €/ha und Jahr gezahlt. Liegen die Förderflächen in Gebieten mit nationaler Beschränkung der Bodennutzung, werden um 20 €/ha und Jahr reduzierte Fördersätze gewährt. |
| Antragsverfahren: | Der Antrag ist bis zum 15. Mai des vor Beginn der Förderung liegenden Jahres an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zu richten. |
| Antragsunterlagen: | Informationen zur Antragstellung sind bei der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten. |
| Ansprechpartner: | |