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Schaf- und Ziegenweide

Andere Kapitel zu dieser Förderung

Merkblatt

Richtlinie vom 14.07.2011, AmtsBl. M-V S. 490
Zweck und Ziel: Einführung oder Beibehaltung extensiver Grünlandbewirtschaftungsverfahren für bestimmte Verfahren der Weidehaltung mit Schafen und Ziegen
Wer wird gefördert: Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaber nach der Verordnung (EG) Nr. 73/2009, die keine Förderung nach einer Extensivierungsrichtlinie erhalten.
Was wird gefördert: Der Betriebsinhaber verpflichtet sich,
  1. den Betrieb für die Dauer der Verpflichtung selbst zu bewirtschaften,
  2. den Umfang der Dauergrünlandfläche des Betriebes insgesamt außer in den Fällen des Besitzwechsels oder der Erstaufforstung derselben nicht zu verringern,
  3. die Förderflächen wie folgt zu bewirtschaften:
    • die Förderflächen jährlich ausschließlich für die Beweidung mit Schafen und Ziegen zu nutzen, ein Pflegeschnitt ist neben der Beweidung ab 1. Juli eines jeden Jahres erlaubt,
    • in dem Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober einen Viehbesatz von 0,3 GVE/ha nicht zu unterschreiten und 1,4 GVE/ha nicht zu überschreiten,
    • ein Weidetagebuch gemäß Anlage zu führen,
    • Pflanzenschutz- oder Düngemittel und Bodenhilfsstoffe, außer den bei Weidegang anfallenden tierischen Ausscheidungen, nicht anzuwenden.

Gefördert wird die extensive Weidenutzung ausschließlich mit Schaf- und Ziegenweiden für die Dauer von fünf Jahren beginnend mit der Antragstellung zum 15. Mai eines Jahres (Verpflichtungszeitraum).
Gefördert werden können Dauergrünlandflächen in der im Landwirtschaftlichen Feldblockkataster Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesenen Gebietskulisse (Förderflächen). Für Flächen in naturschutzfachlich besonders sensiblen Gebieten erfolgt durch die zuständigen Naturschutzbehörden eine naturschutzfachliche Beratung.

Wie wird gefördert: Die Höhe der Zuwendung beträgt 150 Euro je Hektar Förderfläche.
Antragsverfahren: Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Der Zahlungsantrag ist vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.
Hinweis:
keine Neu- und Erweiterungsanträge mehr möglich
Antragsunterlagen: Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Ansprechpartner: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut