| Richtlinie vom 14.07.2011, AmtsBl. M-V S. 490 | |
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| Zweck und Ziel: | Einführung oder Beibehaltung extensiver Grünlandbewirtschaftungsverfahren für bestimmte Verfahren der Weidehaltung mit Schafen und Ziegen |
| Wer wird gefördert: | Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaber nach der Verordnung (EG) Nr. 73/2009, die keine Förderung nach einer Extensivierungsrichtlinie erhalten. |
| Was wird gefördert: | Der Betriebsinhaber verpflichtet sich,
Gefördert wird die extensive Weidenutzung ausschließlich mit Schaf- und Ziegenweiden für die Dauer von fünf Jahren beginnend mit der Antragstellung zum 15. Mai eines Jahres (Verpflichtungszeitraum). |
| Wie wird gefördert: | Die Höhe der Zuwendung beträgt 150 Euro je Hektar Förderfläche. |
| Antragsverfahren: | Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Der Zahlungsantrag ist vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Hinweis: keine Neu- und Erweiterungsanträge mehr möglich |
| Antragsunterlagen: | Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten. |
| Ansprechpartner: | Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt |