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Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren

Andere Kapitel zu dieser Förderung

Merkblatt

Richtlinie vom 19.03.2010, AmtsBl. M-V 2010 S. 216
Zweck und Ziel: Einführung sowie Beibehaltung besonders umwelt- und tiergerechter Verfahren in der Nutztierhaltung. Landwirtschaftliche Unternehmen sollen ihre Produktionsstrukturen an die weiter steigenden Anforderungen im Hinblick auf eine extensive Agrarproduktion, an die Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen und an den Tierschutz anpassen.
Wer wird gefördert: Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaber nach der Verordnung (EG) Nr. 73/2009.
Was wird gefördert: Gefördert werden können für die Dauer von fünf Jahren (Verpflichtungszeitraum) folgende besonders umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren (je Betriebszweig ist nur eine Haltungsform möglich):
  1. Haltung von Milchkühen, von Rindern zur Aufzucht, von Mastrindern oder Mastschweinen in Laufställen mit planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen mit Weidehaltung (Laufstallhaltung mit Weidehaltung),
  2. Haltung von Milchkühen, von Rindern zur Aufzucht, von Mastrindern, Mast- oder Zuchtschweinen in Laufställen mit planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen und Aufstallung auf Stroh (Laufstallhaltung mit Aufstallung auf Stroh),
  3. Haltung von Milchkühen, von Rindern zur Aufzucht, von Mastrindern, Mast- oder Zuchtschweinen in Laufställen mit planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen jeweils mit planbefestigtem Außenauslauf und Aufstallung auf Stroh (Laufstallhaltung mit planbefestigtem Außenauslauf und Aufstallung auf Stroh),
  4. Kombination aus Buchstabe a und b mit Ausnahme von Zuchtschweinen (Laufstallhaltung mit Aufstallung auf Stroh und Weidehaltung),
  5. Kombination aus Buchstabe a und c mit Ausnahme von Zuchtschweinen (Laufstallhaltung mit Außenauslauf und Aufstallung auf Stroh und Weidehaltung).

Allgemeine Voraussetzungen
Die gehaltenen Tierbestände müssen sich auf dem Territorium von Mecklenburg-Vorpommern befinden.
Der Betriebsinhaber verpflichtet sich,

  1. den Betrieb für die Dauer der Verpflichtung selbst zu bewirtschaften und
  2. im Durchschnitt eines jeden Verpflichtungsjahres mehr als 0,3, jedoch höchstens 2,0 Großvieheinheiten je Hektar land-wirtschaftlich genutzter Fläche zu halten.

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich für die Dauer des gesamten Verpflichtungszeitraumes in den Fällen der Tierhaltung folgende Anforderungen für alle Tiere in jeweils sämtlichen Abteilen aller Ställe des beantragten Betriebszweiges zu erfüllen:

  1. allen in die Förderung einbezogenen Tieren einen Stall zur Verfügung zu stellen, dessen tageslichtdurchlässige Fläche mindestens den in der Richtlinie vorgegebenen Anforderungen entspricht,
  2. jedem Tier eine nutzbare Stallfläche, eine Tränke und einen Fressplatz gemäß den in der Richtlinie vorgegebenen Anforderungen zur Verfügung zu stellen,
  3. die nicht perforierte oder planbefestigte nutzbare Stallfläche so zu bemessen, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können.

Die Anbindehaltung ist für sämtliche Rinder eines Betriebszweiges ausgeschlossen.
Weitere besondere Voraussetzungen/Anforderungen z.B. zum Zeitraum des Weidegangs sind in der Richtlinie aufgeführt.

Wie wird gefördert: Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Haltungsform und beträgt jährlich je Großvieheinheit Jahreserzeugung (durchschnittlicher Jahresviehbestand) für
  • Milchkühe          zwischen   37 und 116 Euro
  • Aufzuchtrinder    zwischen   36 und   94 Euro
  • Mastrinder         zwischen   94 und 219 Euro
  • Mastschweine    zwischen 115 und 182 Euro
  • Zuchtschweine   zwischen 146 und 158 Euro

Bei Betrieben, die eine Förderung nach der Extensivierungsrichtlinie 2009 oder aufgrund der Abwicklung nach der Extensivierungsrichtlinie 2007 erhalten, wird der jährliche Zahlungsbetrag (vor Kürzungen und Sanktionen) um zehn Prozent abgesenkt.

Antragsverfahren: Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Der Zahlungsantrag ist vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.
Hinweis: Keine Neu- bzw. Erweiterungsanträge möglich.
Antragsunterlagen: Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Ansprechpartner: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut