| Richtlinie vom 13.04.2010, AmtsBl. M-V 2010 S. 233 | |
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| Zweck und Ziel: | Kombinierte Anwendung des gezielten Anbaus von Zwischenfrüchten oder Untersaaten und der Mulch- oder Direktsaat im Ackerbau zur Schonung des Bodens, zur Verminderung der Wind- und Wassererosion und zur Erhaltung und Mehrung der organischen Substanz im Boden Zuwendungen. |
| Wer wird gefördert: | Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaber nach der Verordnung (EG) Nr. 73/2009. |
| Was wird gefördert: | Förderfähig sind in M-V gelegene Flächen, wenn sich der Betriebsinhaber verpflichtet:
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| Wie wird gefördert: | Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 95 Euro je Hektar förderfähiger Ackerfläche für konventionell und ökologisch wirtschaftende Betriebe. |
| Antragsverfahren: | Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Der Zahlungsantrag ist vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Hinweis: keine Neu- und Erweiterungsanträge mehr möglich |
| Antragsunterlagen: | Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten. |
| Ansprechpartner: | Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt |