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Winterbegrünung und Mulch-/Direktsaatverfahren

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Merkblatt

Richtlinie vom 13.04.2010, AmtsBl. M-V 2010 S. 233
Zweck und Ziel: Kombinierte Anwendung des gezielten Anbaus von Zwischenfrüchten oder Untersaaten und der Mulch- oder Direktsaat im Ackerbau zur Schonung des Bodens, zur Verminderung der Wind- und Wassererosion und zur Erhaltung und Mehrung der organischen Substanz im Boden Zuwendungen.
Wer wird gefördert: Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaber nach der Verordnung (EG) Nr. 73/2009.
Was wird gefördert: Förderfähig sind in M-V gelegene Flächen, wenn sich der Betriebsinhaber verpflichtet:
  1. den Betrieb für die Dauer der Verpflichtung selbst zu bewirtschaften,
  2. für die Dauer von mindestens fünf Jahren, beginnend mit der Antragstellung zum 15. Mai eines Jahres, jährlich (Verpflichtungszeitraum), im Umfang von mindestens fünf Prozent der zum Zeitpunkt der Erstantragstellung bestehenden Ackerfläche über Winter durch die Aussaat von Zwischenfrüchten nach der Ernte der Hauptfrucht oder durch Beibehaltung von Untersaaten gezielt zu begrünen; unabhängig vom Betriebssitz bemisst sich der Umfang nach den in Mecklenburg-Vorpommern liegenden Ackerflächen; die nach dieser Verwaltungsvorschrift beantragten Flächen sind in Mecklenburg-Vorpommern anzulegen,
  3. die nachfolgende Hauptfrucht ohne wendende Bodenbearbeitung in Form des Mulch- oder Direktsaatverfahrens anzubauen,
  4. den Umfang der Dauergrünlandfläche des Betriebes insgesamt außer in den Fällen des Besitzwechsels, der mehrjährigen Stilllegung oder der Erstaufforstung derselben nicht zu verringern.
Wie wird gefördert: Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 95 Euro je Hektar förderfähiger Ackerfläche für konventionell und ökologisch wirtschaftende Betriebe.
Antragsverfahren: Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Der Zahlungsantrag ist vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.
Hinweis:
keine Neu- und Erweiterungsanträge mehr möglich
Antragsunterlagen: Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Ansprechpartner: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut