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Honig

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Merkblatt

Richtlinie vom 3. Juni 2011
Zweck und Ziel: Nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 können Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Imkereiprodukte unterstützt werden.

Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Honigs gegenüber den Importhonigen aus Drittländern zu verbessern. Hierbei soll insbesondere das Angebot und die Qualität des heimischen Honigs gefördert werden.
Wer wird gefördert: Nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig kann der Landesverband der Imker Mecklenburg-Vorpommern e. V. eine Zuwendung beantragen.

Darüber hinaus können Imkerinnen, Imker und Imkervereine mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern eine Zuwendung für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln und Ausrüstungsgütern beantragen.
Was wird gefördert: Die Zuwendung kann im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für folgende Ausgaben gewährt werden:

Technische Hilfe

Bei Lehrgängen auf Landes- oder Vereinsebene können die Ausgaben für An- und Abreise der Teilnehmer, Übernachtungen, Tagegelder, Lehrgangsgebühren, Honorare der Referenten, Ausgaben für Schulungstechnik und Schulungsmaterial, für die Saalmiete sowie für Exkursionen bezuschusst werden.

Bei überregionalen Lehrgängen können die Ausgaben für An- und Abreise, Übernachtungen, Tagegeld sowie Lehrgangsgebühren als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Maßgeblich ist in beiden Fällen das Landesreisekostenrecht.

Für Imkerinnen, Imker und Imkervereine kann die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln und Ausrüstungsgütern zur Verbesserung der Bedingungen der Honigerzeugung, -gewinnung und –vermarktung bezuschusst werden, wie z. B. die Anschaffung von Honigschleudern, Honigentdeckelungsmaschinen, -abfüllmaschinen, -pumpen etc. und modernen Magazinbeuten.

Für Haupt- und Nebenerwerbsimkerinnen und -imker können Stockwaagen sowie spezielle Transportvorrichtungen wie Lade –und Flurfördergeräte bezuschusst werden.

Bekämpfung der Varroose

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Medikamentenbeschaffung zur Bekämpfung der Varroose.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Personal und Sachmittel im Rahmen von anerkannten Varroatoleranzzucht- und Varroa-Monitoring-Programmen sowie anerkannten Forschungsvorhaben im Bereich Varroose.

Honiguntersuchungen

Die Ausgaben für Honiguntersuchungen im Rahmen der Qualitätskontrolle, insbesondere bei Imkerinnen und Imkern gezogene Proben zur Bestimmung der Honigsorte sowie für Untersuchungen von Honig auf Rückstände können bezuschusst werden.

Unterstützung der Wiederauffüllung des Bienenbestandes

Zur Wiederauffüllung des Bienenbestandes kann bei erfolgreichem Abschluss eines anerkannten Anfängerkurses je Neuimkerin und Neuimker ein Bienenvolk ausgegeben werden.
Wie wird gefördert: Technische Hilfe

Bei Lehrgängen beträgt die maximale Höhe der Zuwendung bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Falle der Schulung von Bienensachverständigen bis zu 90%.

Zur Beschaffung von technischen Hilfsmitteln beträgt die maximale Höhe der Zuwendung bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Imkerinnen, Imker und Imkervereine sowie Haupt- und Nebenerwerbsimkerinnen und -imker und bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Falle einer Neuimkerin und eines Neuimkers.

Die Zuwendung muss mindestens 500 € betragen, darf jedoch nicht höher als 8.000 € je Imkerin, Imker oder Imkerverein und Jahr sein.

Bekämpfung der Varroose

Es kann ein Zuschuss bis zu 2 € je Bienenvolk gewährt werden. Liegen die Ausgaben unter diesem Betrag, beträgt die maximale Zuwendung bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für Personal und Sachmittel im Rahmen von Forschungsvorhaben beträgt die maximale Höhe der Zuwendung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Honiguntersuchungen

Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Unterstützung der Wiederauffüllung des Bienenbestandes

Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als 100 € für ein Bienenvolk je Neuimkerin und Neuimker.
Antragsverfahren: Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für technische Hilfsmittel und Ausrüstungsgüter ist bis zum 31.01. d. J. vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde auf den hierfür vorgesehenen Formblättern zu stellen.

Die Angaben auf dem Antrag umfassen Namen und Anschrift, Bankverbindung, Beschreibung der Maßnahme, Finanzierungsplan, Ort, Datum und Unterschrift.
Antragsunterlagen: Dem Antrag sind alle Unterlagen im Original beizufügen, die für die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung von maßgeblicher Bedeutung sind (z. B. Kostenangebot, Nachweis, ob Berufsimker/Freizeitimker oder Neuimker, Anzahl der gehaltenen Bienenvölker).

Es ist die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen darzulegen und diese dürfen nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Mit den Maßnahmen darf grundsätzlich vor Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen werden, es sei denn, die Bewilligungsbehörde hat dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme vorher schriftlich zugestimmt.
Ansprechpartner

 

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut