| Zweck und Ziel: |
Förderung von Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung
und -information und für umweltschutzbezogene Projekte |
| Wer wird gefördert: |
Vereine und Verbände |
| Was wird gefördert: |
- Projekte und Veranstaltungen, die der Umwelterziehung und -bildung, der Wissens-
und Informationsvermittlung, dem Wissensaustausch, der Förderung von
Umweltbewusstsein, der Beratung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über
Umweltbelange einschließlich einer umweltschonenden Energieerzeugung dienen
- handlungsorientierte Umwelterziehung und -bildung im Vorschul-, Schul-,
und Freizeitbereich
- Künstlerische Formen oder deren Nutzung zur Weitergabe von
Umweltinformationen und Förderung des Umweltbewusstseins
- Projekte im Rahmen der Vereins- und Verbändearbeit, die eine nachhaltig
positive Auswirkung auf den Zustand der Umwelt haben
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| Wie wird gefördert: |
Es können Zuschüsse bis zu max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt
werden.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben:
- für die Beschaffung von erforderlichen Materialien,
- an Dritte, die notwendig sind, um eine umweltrelevante, funktionsgerechte,
kommunikative und technische Infrastruktur in Einrichtungen und deren Umgebung
zu schaffen, die den Zwecken der Umweltbildung und -erziehung dienen,
einschließlich der Erstausstattung für Einrichtungen,
- für projektbezogene Mieten, Pachten, Versicherungen
- personengebundene Ausgaben wie Honorare für Referenten, Berater,
Reisekosten, Entgelte, Tage- und Übernachtungsgelder,
- sachliche Verwaltungsausgaben (ohne Porto, laufende Telefon-, Fax- oder
Internetkosten, Bewirtung u.ä.)
- für künstlerische Formen und deren Nutzung zur Weitergabe von
Umweltinformationen und Förderung von Umweltbewusstsein,
- für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen.
Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten der Zuwendungsempfänger. |
| Antragsverfahren: |
Der Antrag kann formlos an das LUNG M-V als Bewilligungsbehörde gerichtet
werden. Es ist auch möglich, einen Antragsvordruck zu nutzen (siehe unter
„Dokumente“). Wird der Vordruck nicht genutzt, muss der Antrag die im Vordruck
genannten Punkte enthalten. Zur Beratung von Projektideen oder Entwürfen vor der
Antragstellung wenden sie sich bitte an die u.g. genannten Ansprechpartner.
Antragstermin ist der 1. Februar. |
| Antragsunterlagen: |
Mit dem freiwillig zu verwendenden Antragsvordruck sind vorzulegen:
- die ausführliche Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges
einschließlich Bedeutung und beabsichtigter Wirkung der Maßnahme,
- die detaillierte Berechnung der Projektausgaben (Ausgabenplan)
einschließlich Kostenangebote oder nachvollziehbare Kostenkalkulationen,
- die Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung (Finanzierungsplan)
einschließlich einer Erklärung, welche zusätzlichen Förderungen für das
Projekt beantragt bzw. gewährt wurden,
- die Zusammenstellung notwendiger bzw. vorliegender Genehmigungen,
- die Ablaufpläne, Projektunterlagen, Übersichtspläne,
- bei Veranstaltungen die geplante Anzahl der Veranstaltungstage und die
voraussichtliche Teilnehmerzahl.
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| Ansprechpartner: |
Landesamt für Umwelt,
Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow
Tel.: 03843 / 777 – 0
Fax.: 03843 / 777 - 106
Frau A. Bornemann, Tel.: 03843 777 120
Herr Dr. J. Dieminger, Tel. 03843 777 240 |