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Gewährung von Zuwendungen an Familienzentren

Merkblatt

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Familienzentren vom 4. Dezember 2001
 
Ziele: Gewährung von Zuwendungen für Familienzentren zur Absicherung der Versorgung von Familien mit Angeboten zur Bildung, Beratung, Betreuung und Begegnung
Zuwendungsempfänger: rechtsfähige, eingetragene gemeinnützige Verbände und Vereine sowie sonstige soziale Einrichtungen, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
Zuwendungsvoraussetzungen:
  • Familienzentren müssen über bestimmtes Anforderungsprofil verfügen,
  • regionale Bedarfe müssen vorhanden sein,
  • Eigenanteil des Trägers,
  • Beteiligung der Kommune
Gegenstand der Förderung:
  • angemessene Personal- und Sachausgaben in multifunktionalen Familienzentren,
  • familienfördernde Projekte in Familienzentren,
  • Erstausstattung
Fördersätze:
  • 1/3 an den zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro für die Dauer von 3 Jahren,
  • Ausstattung für den Aufbau von Familienzentren bis zur Höhe von 5.000 Euro
Ansprechpartner:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock

Telefon: 0381-331 59082, Frau Jana Waterstradt 
Fax:       0381-331 59045

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut