| Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Familienzentren vom 4. Dezember 2001 |
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| Ziele: | Gewährung von Zuwendungen für Familienzentren zur Absicherung der Versorgung von Familien mit Angeboten zur Bildung, Beratung, Betreuung und Begegnung |
| Zuwendungsempfänger: | rechtsfähige, eingetragene gemeinnützige Verbände und Vereine sowie sonstige soziale Einrichtungen, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben |
| Zuwendungsvoraussetzungen: |
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| Gegenstand der Förderung: |
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| Fördersätze: |
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| Ansprechpartner: |
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0381-331 59082, Frau Jana Waterstradt |