| Ziele: |
Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung |
| Zuwendungsempfänger: |
Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden
sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind |
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Zuwendungsvoraussetzungen: |
- Sitz und Wirkungskreis des Zuwendungsempfängers im Land M-V
- keine Zuwendungen für denselben Zweck von anderen Stellen des Landes oder juristischen Personen des öffentlichen
Rechts
- Qualifikationsnachweis für Betreuer bei Projekten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
- Besondere Anforderungen für Projekte zur Thematik „Sport statt Gewalt“ (z.B. Lizenz bzw. Lehrbefähigung
sowie Projektinhalt)
- für Kommunale Präventionsräte auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte: Erfüllung von Mindeststandards
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| Gegenstand der Förderung: |
Förderung von Projekten, die unmittelbar oder
mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen |
| Fördersätze: |
- für Kommunale Präventionsräte: Festbetragsfinanzierung bezogen auf die Einwohnerzahl des Vorjahres
- für freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind:
Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 80 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben. Dabei soll die
beantragte Förderung den Betrag von 1.000 Euro grundsätzlich nicht unterschreiten.
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| Ansprechpartner: |
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern
- Geschäftsstelle - Innenministerium MV Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin |
| Antragstermin: |
- für Kommunale Präventionsräte: 30. September eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr
- für freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind:
31. Oktober eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr
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