| Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern | |
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| Ziele: | Die Förderung dient der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und teilweise Rekonstruktion von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen |
| Zuwendungsempfänger: | Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigte von Denkmalen |
| Zuwendungsvoraussetzungen: | Zuwendungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn die zuwendungsfähigen
Ausgaben
übersteigen. |
| Gegenstand der Förderung: | Förderfähige Maßnahmen sind alle Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz. Förderfähige Maßnahmen sind auch Arbeiten zur Wiederherstellung von teilzerstörten Denkmalen, wenn dadurch die originale Substanz gesichert wird sowie Arbeiten zur rekonstruierenden Wiederherstellung untergegangener Teile. |
| Fördersätze: | Die Zuschüsse können bis 50% der denkmalbedingten Mehraufwendungen betragen. In Einzelfällen ist auch eine höhere Förderung möglich. |
| Ansprechpartner: |
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, -Archäologie und Denkmalpflege- Hausanschrift: Domhof 4/5 19055 Schwerin Postanschrift: Postfach 11 12 52 19011 Schwerin Telefon: 0385-58879111 Telefax: 0385-58879344 E-Mail: foerdermittel@kulturerbe-mv.de |
| Nachhaltigkeit der Förderung: | Sicherung des Denkmalbestandes in Mecklenburg-Vorpommern |
| Grundsätzliches zum Antragsverfahren und den Antragsunterlagen: | Das Antragsformular einschließlich der geforderten Anlagen soll bis zum 31.10. eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden. |
| weitere Fördermöglichkeiten: |
Maßnahmen, die anderweitige Förderung des Landes oder des Bundes mit gleichfalls denkmalpflegrischer Zielstellung erfahren, sind insgesamt nur bis zu 50% der denkmalbedingten Mehraufwendungen förderfähig. |