Direkt zum Inhalt, Accesskey 1, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 2

Weitere Landesportale:

Landesportal | Regierungsportal


Maßnahmen der Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege

Merkblatt

Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB und zur Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege ( Städtebauförderungsrichtlinien M-V – StBauFR M-V)
Ziele: Zuschüsse an Gemeinden für Maßnahmen der Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege
Zuwendungsempfänger: Gemeinden, die Fördermittel können an Dritte weitergeleitet werden
Zuwendungsvoraussetzungen:
  • Programmaufnahme (Gemeinde muss auf Grund eines Antrags in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen worden sein)
  • weitere spezielle Fördervoraussetzungen sind in den StBauFR M-V geregelt.
Gegenstand der Förderung: Städtebauliche Gesamtmaßnahme
Fördersätze: Vgl. Anlage 12 der StBauFR M-V
Ansprechpartner: Antragstellung: Gemeinde
Bewilligung: Landesförderinstitut M-V
Geschäftsbereich der Nord/LB
Girozentrale (LFI)
19092 Schwerin
Postfach: 16 02 55
Tel.: 0385 6363 1370
Fax: 0385 6363 1391

 

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut