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Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege

Merkblatt

Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB und zur Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR M-V)
Ziele: Zuschuss und/oder Darlehen zu den unrentierlichen Kosten der Aufwertung des Wohnumfeldes, wie die Errichtung von Grünanlagen, öffentlichen Spielplätzen, Anlagen zum Zwecke der Beleuchtung, Wasserläufe und Wasserflächen, Umgestaltung von Wohnhöfen,Beseitigung baulicher Anlagen
Zuwendungsempfänger: Kommune; die Fördermittel können an Dritte weitergeleitet werden
Zuwendungsvoraussetzungen: Die Kommune muss aufgrund eines Antrags in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen sein. Weitere spezielle Zuwendungsvoraussetzungen sind in den Richtlinien geregelt.
Gegenstand der Förderung: Städtebauliche Gesamtmaßnahme
Fördersätze: Befestigte Fläche: bis 180 /m²
Grünanlagen: bis 60 €/m²
Beleuchtungsanlagen: bis 13 €/m² jedoch max. 1.750 €/Leuchte
Abbruchmaßnahmen: kein Fördersatz
Ansprechpartner: Antragstellung: Kommune
Bewilligung: Landesförderinstitut M-V
Geschäftsbereich der Nord/LB Girozentrale (LFI)
19092 Schwerin
Postfach: 16 02 55
Tel.: 0385 6363-1370
Fax: 0385 6363-1391

 

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