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Abfallentsorgung/Müllgebühren

Die Abfallentsorgung ist bundesweit Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben die für ihr Gebiet geltenden spezifischen Bestimmungen zur Abfallentsorgung sowie zu den Abfallgebühren durch Satzung geregelt. Über das in Ihrer Stadt bzw. in Ihrem Landkreis jeweils geltende Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensystem können Sie sich auf den Internetseiten Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers näher informieren. Dort finden Sie in der Regel die aktuellen Satzungen Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, den Abfallkalender sowie detaillierte Informationen über den Ablauf der Abfallentsorgung, den für Ihren Haushalt vorgeschriebenen Abfallbehälter (Art und Größe), die Abfallarten und die Abfallgebühren. Auskünfte und Beratung erhalten Sie natürlich auch von Ihrer Abfallbehörde.

Unterschieden werden muss grundsätzlich zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderegelungen gibt.

Für viele Abfallarten (z.B. Altautos, Altpapier, Glas, Verpackungsabfälle, Batterien, Elektrogeräte) gelten besondere Bestimmungen. Informationen hierzu finden Sie in der Abfallsatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Auskünfte erteilt Ihnen grundsätzlich aber auch Ihre Abfallbehörde. Wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, ist dies die Stadtverwaltung, ansonsten die für Ihren Wohnort zuständige Kreisverwaltung.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Umweltministerium Stand: 16.08.2006

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