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Gebäudeversicherung

Im Rahmen der Planung eines Bauvorhabens ist einiges zu beachten. Zuerst sollten Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan, den Bebauungsplan und das Liegenschaftskataster nehmen.

Im Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der dazugehörigen Begründung werden die Planaussagen erklärt.

Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, in welcher Weise ein Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der Anzahl der Geschosse und der zulässigen Dachform. Beachten Sie aber, dass es nicht für jedes Baugebiet einen Bebauungsplan gibt. Hat die Gemeinde für das Gebiet, in welchem Ihr Grundstück liegt, keinen Bebauungsplan aufgestellt, muss sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

Im Liegenschaftskataster, mit seinen Bestandteilen der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB), werden für das gesamte Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude nachgewiesen.

Aus der ALK, dem darstellenden graphischen Teil, können Sie Informationen zur Umgebungssituation des Sie interessierenden Baugrundstücks entnehmen.

Aus dem ALB, dem beschreibenden textlichen Teil, können Sie flurstücksbezogen u.a. Informationen zur Flächengröße, tatsächlichen Nutzung, Lagebezeichnung (z.B. Straße, Hausnummer) aber auch Hinweise zu öffentlich-rechtlichen Festlegungen (z.B. Naturschutzgebiet) bzw. zu öffentlich-rechtlichen Verfahren (z.B. Bodenordnung) gewinnen. Da das Flurstück Bestandteil eines Grundstücks ist, sind diese Informationen und weitere Angaben aus dem ALB (z.B. Bestandsangaben für die Grundbuchführung) wichtige Aussagen für die Bauplanung.

Einsicht, Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie beim Landrat/Oberbürgermeister als Vermessungs- und Katasterbehörde.

 

Des Weiteren müssen Sie sich im Rahmen der Bauplanung mit der Erschließung, der Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der Abfallentsorgung beschäftigen.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung und das Innenministerium Stand: 17.08.2006 und 15.08.2006

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