Für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ihres Grundstückes ist die Gemeinde zuständig. Häufig ist die Aufgabe an Zweckverbände übertragen; in etlichen größeren Städten sind örtliche Ver- und Entsorgungsunternehmen zuständig. Namen und Anschrift des Unternehmens können Sie bei Ihrer Gemeinde erfahren.
Die Kosten für Wasser und Abwasser werden von den Gemeinden/Körperschaften individuell kalkuliert und festgelegt.
Dieser Text wurde freigegeben durch das Umweltministerium. Stand: 16.08.2006