Der Lageplan gehört in der Regel zu den erforderlichen Bauvorlagen innerhalb eines Bauverfahrens. Er wird grundsätzlich von Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieuren auf der Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte erstellt und muss alle zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Angaben enthalten. Der Lageplan ist dann von einer Vermessungsstelle im Sinne des Vermessungs- und Katastergesetzes zu erstellen, wenn das Gebäude grenznah errichtet werden soll und es sich bei der Grundstücksgrenze um eine noch nicht festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung. Stand: 17.08.2006