Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern sieht drei verschiedene Bauverfahrensarten vor, die Genehmigungsfreistellung, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Baugenehmigungsverfahren. Daneben sind kleinere und baurechtlich weniger bedeutende Vorhaben verfahrensfrei gestellt, d.h. der Bauherr braucht keinerlei baubehördliches Verfahren zu durchlaufen; er kann sein Vorhaben errichten, ohne die Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde vorher fragen zu müssen. Dennoch muss auch ein verfahrensfreies Vorhaben den Anforderungen genügen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften gestellt werden.
Ob Sie Ihr Vorhaben baugenehmigungsfrei errichten dürfen oder ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen, richtet sich nach der Art des Vorhabens (z.B. Wohngebäude, Geschäftsgebäude, Gebäude für gewerbliche Nutzung) und danach, ob Sie in einem Bebauungsplangebiet oder außerhalb eines solchen bauen wollen. Näheres können Sie bei der Gemeinde, der Amtsverwaltung oder der unteren Bauaufsichtsbehörde erfahren. Als Bauvorhaben gilt jede Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage.
Die verfahrensfreien Vorhaben sind in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgelistet.
Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben beabsichtigen, Gebäude abzubrechen, erkundigen Sie sich bitte bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, welche vorbereitenden Maßnahmen Sie durchführen müssen, denn bei aneinander gebauten Gebäuden und bei Baudenkmalen müssen Sie besondere Rechtspflichten beachten.
Beachten Sie, dass die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder ganz oder teilweise beseitigt werden muss.
Um zu Ihrem Bauvorhaben das behördliche Verfahren bei der Gemeinde (beim genehmigungsfreien Bauen im Bebauungsplangebiet) oder bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (bei baugenehmigungsbedürftigen Vorhaben) zu beschleunigen, sollten Sie darauf achten, dass die Bauvorlagen, die Sie einreichen müssen, komplett sind.
In den folgenden Kapiteln bieten wir Ihnen Informationen zu:
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 27.07.2006