Gefördert wird die Schaffung von altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot durch eine zweckentsprechende Modernisierung und Instandsetzung von Bestandswohnungen. Altengerechte Wohnungen mit Betreuungsangebot sind Wohnungen, die nach Lage, Zuschnitt und Ausstattung den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen und diesen eine selbstständige Haushaltsführung ermöglichen und gleichzeitig bedarfsgerechte Hilfs- und Pflegeangebote bieten.
In Abhängigkeit von der Wohnungsgröße werden Förderpauschalen in der Form von zinsgünstigen Darlehen zur anteiligen Finanzierung der Gesamtkosten bereitgestellt.
Die Wohnungen unterliegen zur langfristigen Sicherung sozialverträglicher Mieten einer Mietpreisbindung. Durch die
in der Förderzusage vereinbarte Zweckbestimmung sind die geförderten Wohnungen ausschließlich älteren Menschen
vorbehalten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden.