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Eigenheimzulage

Allgemeine Informationen

WICHTIGE HINWEISE:

  • Die nachstehenden Ausführungen berücksichtigen nur die Rechtslage bis zum 31. Dezember 2005.
  • Bitte beachten Sie, dass durch das "Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage" vom 22. Dezember 2005 (BGBl I S. 3680) ab 1. Januar 2006 für Neufälle keine Eigenheimzulage mehr gewährt wird.

Um möglichst vielen Bürgern das Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, fördert der Staat das Wohneigentum.

Wenn Sie Bauherr oder Erwerber einer Wohnung sind und diese selbst beziehen, können Sie eine Förderung in Form der Eigenheimzulage erhalten, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Förderung wird unabhängig von der individuellen Steuerbelastung des Wohneigentümers gewährt.

Haben Sie (oder bekommen Sie während des Förderzeitraums) Kinder, so erhalten Sie zur Grundförderung noch eine Kinderzulage pro Kind.

Gefördert werden auch Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb des Objekts. Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen werden nicht mehr gefördert.

Zusatzinformationen

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