Direkt zum Inhalt, Accesskey 1, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 2

Weitere Landesportale:

Landesportal | Regierungsportal


Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen

Allgemeine Informationen

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen, die älter als 10 Jahre sind und deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 50 Euro je m² Wohnfläche betragen.
In später fertig gestellten Wohngebäuden ist die Förderung von baulichen Maßnahmen möglich, die der Heizenergieeinsparung dienen, zur CO2/SO2- Minderung führen oder zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind.

Fördermittel werden ausschließlich für diejenigen Wohnungseigentümer bereitgestellt, die sich aktiv am Stadtumbau durch Rückbau von Wohnungen beteiligen und/oder einen Antrag auf zusätzliche Altschuldenentlastung nach § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) gestellt haben.

Gefördert werden:

  • die Modernisierung/Instandsetzung von Wohnungen,
  • die Schaffung von barrierefreien Wohnungen,
  • der nachträgliche Anbau oder Ersatz von Balkonen,
  • der Dachaufbau, nach partiellem Rückbau (einzelne Geschosse oder Geschossabschnitte) von Wohngebäuden,
  • die Wiederherstellung der Außenanlagen an Wohngebäuden, nach partiellem Rückbau.

 

Modernisierung und Instandsetzung können insbesondere folgende Bausubstanz erhaltende oder verbessernde Maßnahmen sein:

  • Bauwerkstrockenlegung,
  • Holzschutzarbeiten an Tragwerkskonstruktionen,
  • Wiederherstellung oder Erneuerung des Daches, der Fassade, der Fenster oder anderer Bauteile im Wohngebäude,
  • Einbau oder Erneuerung der technischen Versorgung (Heizung, Elektroinstallation, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) oder der sanitären Einrichtungen,
  • Durchsetzung des bautechnischen Wärmeschutzes,
  • Änderung des Zuschnitts der Wohnungen,
  • Schallschutzmaßnahmen,
  • Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  • bauliche Maßnahmen für behinderte oder ältere Menschen (DIN 18025),
  • Nachrüstung von Personenaufzügen und
  • Anbau oder Ersatz von Balkonen.

Die Förderungsmittel werden als Anteilfinanzierung (40 % der förderfähigen Kosten, Obergrenze durch Förderhöchstbeträge) in Form zinsgünstiger Darlehen gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50 Euro je m² Wohnfläche betragen.

 

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden.

Zusatzinformationen

externer Link zum Regierungsportal MV

Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut