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Lohnsteuerkartenänderung - Eintragung von Kindern

Allgemeine Informationen

Kinder werden auf der Lohnsteuerkarte ihrer Eltern eingetragen. Der Staat entlastet Eltern finanziell bei der Erziehung der Kinder, indem er Kindergeld an sie zahlt beziehungsweise ihnen einen steuerlichen Freibetrag gewährt.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung von Amts wegen, was im jeweiligen Fall im abgelaufenen Kalenderjahr für den Betroffenen günstiger ist (Vergleichsberechnung zwischen Kindergeld und steuerlichem Kinderfreibetrag). Im laufenden Jahr erfolgt die Steuerfreistellung nur über das monatlich gezahlte Kindergeld, wobei die Freibeträge für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer nicht zum Ansatz kommen (Ausnahme: Eintragung eines Freibetrags durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte, wenn für das Kind kein Kindergeldanspruch besteht).

Die Eintragung des Kindes auf der Lohnsteuerkarte ist aber trotzdem notwendig, da bei der monatlichen Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags der steuerliche Freibetrag berücksichtigt wird.

Zusatzinformationen

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