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2. Nach der Geburt

Jede Geburt muss dem Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche angezeigt werden. Das Verfahren bei der Anzeige einer Geburt hängt von dem Ort ab, den Sie für die Entbindung gewählt haben (Hausgeburt oder Geburten in privaten oder öffentlichen Krankenhäusern und Einrichtungen).

Weiterführende Informationen über Berücksichtigungszeiten, Elternzeit, Kinderbetreuung, Kindererziehungszeiten, Staatsangehörigkeit und zur Taufe erhalten Sie durch die entsprechenden Angebote in den einzelnen Lebenslagen.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 10.06.2011

Zusatzinformationen

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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut