Den Telefonanschluss in Ihrer alten Wohnung melden Sie bei Ihrer Telefongesellschaft schriftlich ab (die Adresse befindet sich auf jeder Rechnung – dort ist auch eine Servicetelefonnummer angegeben, um gegebenenfalls noch Unklarheiten zu beseitigen).
Hinweis: Gibt es bereits einen Nachmieter für Ihre alte Wohnung, kann der Telefonanschluss auch auf diesen übertragen werden. Für Ihren neuen Wohnsitz können Sie bei Ihrer Telefongesellschaft einen neuen Telefonanschluss und – wenn gewünscht – die Eintragung ins örtliche Telefonbuch beantragen.