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Adressänderung im Personalausweis

Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Bei einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden.

Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.

Hinweis: Es wird um Verständnis gebeten, dass die Lebenslagen möglicherweise nicht in jedem Fall den tagaktuellen Stand abbilden können. In eiligen Angelegenheiten wird deshalb empfohlen, möglichst frühzeitig und ggf. vorab telefonisch Kontakt zur zuständigen Ausweisbehörde aufzunehmen, um die rechtzeitige und sachgerechte Erledigung sicherzustellen.

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut