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Personalausweis

Wenn Sie Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen, sind Sie dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.

Seit dem 01. November 2010 kann der neue Personalausweis im Scheckkartenformat beantragt werden. Er löst den bisherigen Personalausweis ab. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber ab dem 01. November 2010 jederzeit möglich.

Hinweis:

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht keine Ausweispflicht. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Auch Deutschen, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben, ist auf Antrag ein Ausweis auszustellen.

Auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) müssen Sie den Ausweis vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Allerdings sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Wichtiger Hinweis: Am 01. November 2010 ist das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis in Kraft und der neue Personalausweis im Scheckkartenformat wird den bisherigen Personalausweis ablösen. Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 03.11.2010

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut