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Pflegeeltern

 

Wenn Eltern sich entscheiden, ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie anzuvertrauen, ist dies meistens das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt. In anderen Fällen wurde den leiblichen Eltern durch eine gerichtliche Entscheidung das Sorgerecht entzogen. Dies passiert dann, wenn das Familiengericht zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes abzuwenden.

Wenn Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen, können Sie sich in folgenden Kapiteln informieren:

 

 


Pflegeeltern werden

  • Voraussetzungen
  • Pflegeformen
  • Beratung
  • Vermittlung
  • Vereinbarungen/Hilfeplan

Pflegeeltern sein: Rechte und Pflichten

  • Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis
  • Vormundschaft und Pflege
  • Umgangsrecht des Kindes mit den Eltern
  • Rückkehr zu den Eltern
  • Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung

 

Finanzielle und sonstige Hilfen

Informationen und Links


Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 16.03.2011

 

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut