Wenn Eltern sich entscheiden, ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie anzuvertrauen, ist dies meistens das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt. In anderen Fällen wurde den leiblichen Eltern durch eine gerichtliche Entscheidung das Sorgerecht entzogen. Dies passiert dann, wenn das Familiengericht zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes abzuwenden.
Wenn Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen, können Sie sich in folgenden Kapiteln informieren:
Pflegeeltern werden
Pflegeeltern sein: Rechte und Pflichten
Finanzielle und sonstige Hilfen
Informationen und Links
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 16.03.2011