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Akteneinsicht in Verwaltungsverfahren

Allgemeine Informationen

Soweit es um eine Einsicht in Akten geht, welche zu einem laufenden Verwal­tungsverfahren geführt werden, ist dieses Einsichtsrecht allgemein in § 29 VwVfG M-V geregelt.

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut