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Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V)

Allgemeine Informationen

Der Zugang zu Informationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird durch das IFG M-V geregelt. Grundsätzlich wird hier allen natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts ein Anspruch auf Zugang zu den bei Behörden vorhandenen In­formationen gewährt.

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut