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3. Öffentlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten

Über öffentlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art entscheiden die Verwaltungsgerichte bzw. - für besondere Materien - die Sozial- oder die Finanzgerichte. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind meist solche zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 27.3.2007

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut