Über öffentlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art entscheiden die Verwaltungsgerichte bzw. - für besondere Materien - die Sozial- oder die Finanzgerichte. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind meist solche zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 27.3.2007