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5. Ehrenamtliche Richter

Nicht nur bei den Strafgerichten, wo neben den Berufsrichtern Laienrichter ehrenamtlich als Schöffen tätig sind, sondern auch in den zivil- und öffentlich-rechtlichen Gerichtsverfahren wirken Personen, die nicht Berufsrichter sind, bei der Entscheidung mit. Sie werden dort in solchen Verfahren herangezogen, in denen wegen der zu behandelnden Materie regelmäßig besondere Sachkunde und Fachkenntnisse benötigt werden.

Im Bereich der zivilgerichtlichen Streitigkeiten sind hier die ehrenamtlichen Richter in Landwirtschaftssachen und die ehrenamtlichen Handelsrichter zu nennen.

In der Arbeitsgerichtsbarkeit und bei den öffentlich-rechtlichen Fachgerichten wirken ebenfalls regelmäßig ehrenamtliche Richter mit.

Weiteres dazu bei den Verfahrensbeschreibungen Ehrenamtliche Richter.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 27.3.2007

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut