Die würdevolle Begleitung des Verstorbenen auf seinem letzten Weg bedarf einer Vielzahl von Vorbereitungen, die den Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer viel abverlangen. Was zu tun ist, was Sie beachten müssen und woran Sie im Vorfeld einer Bestattung denken sollten, ist im Folgenden anhand einer Checkliste aufgelistet.
Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder sogar alle der angeführten Punkte für Sie gegen Entgelt erledigen. Im Bundesverband deutscher Bestatter sind nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied. Weitere Unternehmen finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls
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1. |
Benachrichtigung eines Arztes Nach der Leichenschau erhalten Sie eine Todesbescheinigung ausgehändigt, die Sie zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigen. |
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2. |
Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt. |
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3. |
Benachrichtigung eines Bestatters |
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4. |
Überführung der Leiche in eine Leichenhalle (erfolgt meist durch den beauftragten Bestatter) nach der Ausstellung einer Todesbescheinigung, jedoch spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes. |
Vorbereitung der Bestattung
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Einbettung, Einkleidung und Einsargung des Verstorbenen |
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falls gewünscht: Aufbahrung organisieren |
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Auswahl eines Sarges/einer Urne |
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Bestattungstermin vereinbaren |
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Pfarrer/Trauerredner bestellen |
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Auswahl eines Wahlgrabes |
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falls gewünscht: Musikdarbietung bestellen |
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Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext) |
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Grabschmuck bestellen (Floristen) |
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Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben |
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Kondolenzliste erstellen |
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Trauerfeier ausrichten |
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Traueranzeigen in Zeitungen (Motivauswahl, Text, Druck) |
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Trauerkarten/Dankkarten (Motivauswahl, Text, Druck) |
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Grabpflege (bei Erdbestattung) vertraglich regeln |
Nach der Bestattung
Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. So sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Es sind aber auch rein administrative Angelegenheiten zu regeln, die Sie vielleicht gerne von einem Fachmann erledigen lassen möchten (z. B. Anträge für Hinterbliebenenrenten).
Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie zu speziellen Fragen.
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vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht/Amtsgericht abgeben, Nachlass-Sicherstellung, Testamentseröffnung |
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gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen (Nachlassgericht/Amtsgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist) |
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Meldung bei der Rentenstelle oder beim Arbeitgeber |
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Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen (auch Anhänger!) |
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Auflösung, Beendigung oder Kündigung von Versicherungen (z.B. Sozial-, Rentenversicherung, Versorgungswerk, Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Lebensversicherung) |
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Antrag auf Rentenfortzahlung ("Sterbevierteljahr") |
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Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen |
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Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen |
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Auflösung von Konten und (Dauer-)Aufträgen bei Geldinstituten, Sperrung von Kreditkarten |
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Widerruf von Einzugsermächtigungen |
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Änderung/Einlösung von Sparverträgen (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge), sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht |
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Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (GEZ und private!) |
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Abmeldung des Gas-, Wasser- und Strombezuges sowie gegebenenfalls der Müllabfuhr |
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Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Privatnetzanbieter!) |
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Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften |
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Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften |
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Benachrichtigung der Kirche/Religionsgemeinschaft |
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Benachrichtigung von behandelnden Ärzten |
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Benachrichtigung des Finanzamts |
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Postnachsendeauftrag an Erben/Bevollmächtigte |
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Termine des Verstorbenen absagen |
Freigabevermerk
Diese Checkliste wurde freigegeben durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 02.02.2011