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6. Checkliste zur Bestattung

Die würdevolle Begleitung des Verstorbenen auf seinem letzten Weg bedarf einer Vielzahl von Vorbereitungen, die den Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer viel abverlangen. Was zu tun ist, was Sie beachten müssen und woran Sie im Vorfeld einer Bestattung denken sollten, ist im Folgenden anhand einer Checkliste aufgelistet.

Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder sogar alle der angeführten Punkte für Sie gegen Entgelt erledigen. Im Bundesverband deutscher Bestatter sind nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied. Weitere Unternehmen finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls

1.

Benachrichtigung eines Arztes
Nach der Leichenschau erhalten Sie eine Todesbescheinigung ausgehändigt, die Sie zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigen.

2.

Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt.

3.

Benachrichtigung eines Bestatters

4.

Überführung der Leiche in eine Leichenhalle (erfolgt meist durch den beauftragten Bestatter) nach der Ausstellung einer Todesbescheinigung, jedoch spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes.

Vorbereitung der Bestattung

 

Einbettung, Einkleidung und Einsargung des Verstorbenen

 

falls gewünscht: Aufbahrung organisieren

 

Auswahl eines Sarges/einer Urne

 

Bestattungstermin vereinbaren

 

Pfarrer/Trauerredner bestellen

 

Auswahl eines Wahlgrabes

 

falls gewünscht: Musikdarbietung bestellen

 

Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)

 

Grabschmuck bestellen (Floristen)

 

Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben

 

Kondolenzliste erstellen

 

Trauerfeier ausrichten

 

Traueranzeigen in Zeitungen (Motivauswahl, Text, Druck)

 

Trauerkarten/Dankkarten (Motivauswahl, Text, Druck)

 

Grabpflege (bei Erdbestattung) vertraglich regeln

Nach der Bestattung

Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. So sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Es sind aber auch rein administrative Angelegenheiten zu regeln, die Sie vielleicht gerne von einem Fachmann erledigen lassen möchten (z. B. Anträge für Hinterbliebenenrenten).

Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie zu speziellen Fragen.

 

vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht/Amtsgericht abgeben, Nachlass-Sicherstellung, Testamentseröffnung

 

gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen (Nachlassgericht/Amtsgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist)

 

Meldung bei der Rentenstelle oder beim Arbeitgeber

 

Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen (auch Anhänger!)

 

Auflösung, Beendigung oder Kündigung  von Versicherungen (z.B. Sozial-, Rentenversicherung, Versorgungswerk, Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Lebensversicherung)

 

Antrag auf Rentenfortzahlung ("Sterbevierteljahr")

 

Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen

 

Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen

 

Auflösung von Konten und (Dauer-)Aufträgen bei Geldinstituten, Sperrung von Kreditkarten

 

Widerruf von Einzugsermächtigungen

 

Änderung/Einlösung von Sparverträgen (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge), sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht

 

Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (GEZ und private!)

 

Abmeldung des Gas-, Wasser- und Strombezuges sowie gegebenenfalls der Müllabfuhr

 

Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Privatnetzanbieter!)

 

Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften

 

Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften

 

Benachrichtigung der Kirche/Religionsgemeinschaft

 

Benachrichtigung von behandelnden Ärzten

 

Benachrichtigung des Finanzamts

 

Postnachsendeauftrag an Erben/Bevollmächtigte

 

Termine des Verstorbenen absagen

 

Freigabevermerk

Diese Checkliste wurde freigegeben durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 02.02.2011

 

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut