Wer mit dem Tod eines nahestehenden Menschen konfrontiert wird, befindet sich oft in einer seelischen Ausnahmesituation. Dennoch muss er die organisatorischen Angelegenheiten erledigen, die mit einem Todesfall verbunden sind. Die Informationen in den folgenden Kapiteln sollen Ihnen Orientierung bieten und die notwendigen Behördengänge erleichtern.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht Bestattungspflicht. Bevor ein Verstorbener bestattet werden darf, muss ein Arzt den Tod festgestellt und die Leichenschau vorgenommen haben. Der Sterbefall muss beim Standesamt angezeigt und beurkundet worden sein.
In der Regel sorgen die Angehörigen für die Bestattung. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine andere Verfügung getroffen hat und sich sonst niemand um die Bestattung kümmert, sind die volljährigen Angehörigen in der folgenden Reihenfolge gesetzlich zur Bestattung verpflichtet:
Nicht nur Verwandte und Freunde, auch karitative Organisationen und Behörden geben in dieser schweren Zeit Hilfe und leisten Unterstützung. Scheuen Sie sich nicht davor, wenn Sie Hilfe benötigen, auf die Telefonseelsorge, Ihre Kirche und deren Einrichtungen oder auf den sozialen Dienst Ihrer Stadt oder Ihres Landratsamtes zuzugehen.
Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das die meisten der erforderlichen Formalitäten für Sie erledigen kann. Lassen Sie sich jedoch vor der Beauftragung die Preise für die angebotenen Dienstleistungen und den Gesamtpreis der Leistungen, die Sie beanspruchen wollen, erläutern. Möglicherweise kann Sie dabei jemand, der dem Verstorbenen nicht so nahe stand, unterstützen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Leichenschau, zum Umgang mit Verstorbenen, zur Bestattung und zum Friedhofswesen finden Sie im Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V)
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit. Stand: 23.01.2007