Direkt zum Inhalt, Accesskey 1, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 2

Weitere Landesportale:

Landesportal | Regierungsportal



Stiftungen

Stiftungen haben eine lange Tradition und ein sehr großes Betätigungsfeld. Von sozialen und kulturellen sowie kirchlichen Zwecken über die Förderung von Wissenschaft bis hin zum Natur- und Umweltschutz gestalten sie weite Teile des gesellschaftlichen Lebens mit. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Wiedervereinigung zum Beleben der Stiftungslandschaft mit interessanten alten und neuen Stiftungen geführt, die vielseitigen, überwiegend gemeinnützigen Aufgaben dienen.

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck erfüllen soll. Wesentliche Merkmale einer Stiftung sind ein dauernder Zweck, ein dafür hinreichendes Vermögen und eine nicht verbandsmäßige Organisation zur notwendigen Handlungsfähigkeit.

Eine Stiftung kann von jeder natürlichen oder juristischen Person (auch von mehreren Personen) errichtet werden.

Einen Überblick zur Unterscheidung zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Stiftungen, Stiftungen des bürgerlichen und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie zum Verständnis besonderer Arten von Stiftungen (kommunale und kirchliche Stiftungen) erhalten Sie im Kapitel „Erscheinungsformen von Stiftungen“. Sie finden hier auch Informationen zu Bürgerstiftungen und unternehmensverbundenen Stiftungen.

Das Vorgehen bei der Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts ist Thema eines weiteren Kapitels. Dort gibt es Anmerkungen zum Stiftungsgeschäft und zur Stiftungssatzung als Errichtungsdokumente sowie eine Verfahrensbeschreibung zur behördlichen Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung. Zudem finden Sie Hinweise zur Verwaltung einer Stiftung.

Die Ausführungen im Kapitel „Steuerliche Aspekte für Stiftungen“ richten sich vornehmlich an Stifter, Stiftungen, Zustifter und Spender.

Im darauffolgenden Kapitel „Stiftungsaufsicht“ werden die Aufsichtsmittel der Stiftungsbehörde kurz dargestellt sowie die Formalitäten beschrieben, die bei der Änderung einer Stiftungssatzung zu beachten sind.

Die abschließenden Kapitel beziehen sich auf das Stiftungsverzeichnis, das Erlöschen einer Stiftung sowie weitere Informationen und Links.

Das für das Stiftungsrecht, die Anerkennung und die Aufsicht über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts zuständige Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hält auf seiner Homepage insbesondere für Stifter weiterführende Auskünfte und Anregungen bereit. Neben den gesetzlichen Bestimmungen (BGB und Landesstiftungsgesetz) ist dort auch das Verzeichnis der im Land ansässigen aktiven Stiftungen einsehbar.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 15.11.2006

Verfahren

Sprung nach oben

Zusatzinformationen

externer Link zum Regierungsportal MV

Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut