Stiftungen haben eine lange Tradition und ein sehr großes Betätigungsfeld. Von sozialen und kulturellen sowie kirchlichen Zwecken über die Förderung von Wissenschaft bis hin zum Natur- und Umweltschutz gestalten sie weite Teile des gesellschaftlichen Lebens mit. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Wiedervereinigung zum Beleben der Stiftungslandschaft mit interessanten alten und neuen Stiftungen geführt, die vielseitigen, überwiegend gemeinnützigen Aufgaben dienen.
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck erfüllen soll. Wesentliche Merkmale einer Stiftung sind ein dauernder Zweck, ein dafür hinreichendes Vermögen und eine nicht verbandsmäßige Organisation zur notwendigen Handlungsfähigkeit.
Eine Stiftung kann von jeder natürlichen oder juristischen Person (auch von mehreren Personen) errichtet werden.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 15.12.2011