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Abmeldung eines Gewerbes

Allgemeine Informationen

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde/in ein anderes Amt/in eine andere Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde/der früheren Stadt/dem früheren Amt abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde anmelden.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut