Ziehen Sie mit Ihrem Hund innerhalb der Gemeinde um, ist die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitzuteilen.
Die neue Anschrift kann persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Aktenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt gegeben werden.
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 07.03.2012