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Wohnortänderung im Reisepass

Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Im Reisepass wird keine Anschrift angegeben, jedoch der Wohnort. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Wohnort daher in Ihrem Reisepass aktualisiert werden.

Es empfiehlt sich, den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.

Hinweis: Es wird um Verständnis gebeten, dass die Lebenslagen möglicherweise nicht in jedem Fall den tagaktuellen Stand abbilden können. In eiligen Angelegenheiten wird deshalb empfohlen, möglichst frühzeitig und ggf. vorab telefonisch Kontakt zur zuständigen Ausweisbehörde aufzunehmen, um die rechtzeitige und sachgerechte Erledigung sicherzustellen.

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut