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Abfallentsorgung/Müllabfuhr

Allgemeine Informationen

Die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen per Satzung getroffen haben.

Über das für Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre Stadt geltende Abfallentsorgungssystem und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde oder dem für die Abfallentsorgung zuständigen Unternehmen näher informieren. Dazu gehören u.a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Sperrmüllentsorgung und für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Beim Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Abfallbehörde werden von der bisher zuständigen Abfallbehörde oder dem für die Abfallentsorgung zuständigen Unternehmen zuviel bezahlte Abfallgebühren anteilmäßig zurückerstattet.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten (d.h. dem des Bürgers) und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten besondere Bestimmungen (z.B. Altpapier, Verpackungen, Glas, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte, gefährliche Abfälle aus dem Haushalt wie Farben, Lacke, u.a.). Auskünfte erteilt die zuständige Abfallbehörde im Landkreis oder in der Stadt.

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