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5. Sonstige Ab- und Anmeldungen

Abfallbeseitigung und Abfallverwertung

Die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen per Satzung getroffen haben. Über das für Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre Stadt geltende System der Abfallentsorgung und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde näher informieren.

Für Unternehmen gelten besondere Entsorgungsvorschriften, vor allem im Bereich der Gewerbeabfallentsorgung und dem Ausschluss vom Transport oder der Entsorgung von bestimmten Abfällen durch die jeweilige Satzung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 1.8.2007

Zusatzinformationen

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