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Wohnberechtigungsschein

Allgemeine Informationen

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, die dem am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Belegungsbindungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesbelegungsbindungsgesetz) unterliegt.

Ein Wohnberechtigungsschein ist nur erforderlich für Wohnraum, der von den zuständigen Stellen als belegungsgebundener Wohnraum nach dem Landesbelegungsbindungsgesetz festgelegt worden ist.

Ein Wohnberechtigungsschein wird einem Wohnungssuchenden nur auf Antrag erteilt. Er gilt für die Dauer eines Jahres. Einen Wohnberechtigungsschein erhält man nur für die Hauptwohnung, nicht für eine Zweit- oder Nebenwohnung. Der Antragsteller muss volljährig sein oder während der Gültigkeitsdauer die Volljährigkeit erreichen. An unverheiratete Paare kann die Ausstellung gleichfalls unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut