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Wohngeld

Allgemeine Informationen

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll all jenen Mitbürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.

Wohngeld können Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss und als Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss erhalten.

Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Empfänger folgender Transferleistungen haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn bei der Berechnung der Leistung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II, Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, wenn im Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistungen leben

Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden im Rahmen dieser Transferleistungen übernommen.

Der Anspruch auf Wohngeld endet bereits, wenn der Antrag auf oben genannte Transferleistungen gestellt wird. Auch Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft des Transferleistungsempfängers zählen, können kein Wohngeld erhalten, da ihre Unterkunftskosten ebenfalls bei der Transferleistung berücksichtigt werden.

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut