Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll all jenen Mitbürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.
Wohngeld können Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss und als Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss erhalten.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Empfänger folgender Transferleistungen haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn bei der Berechnung der Leistung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden:
Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden im Rahmen dieser Transferleistungen übernommen.
Der Anspruch auf Wohngeld endet bereits, wenn der Antrag auf oben genannte Transferleistungen gestellt wird. Auch Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft des Transferleistungsempfängers zählen, können kein Wohngeld erhalten, da ihre Unterkunftskosten ebenfalls bei der Transferleistung berücksichtigt werden.