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Wohngeld

Allgemeine Informationen

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum. Es soll Personen mit geringem Einkommen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen.

Wohngeld können Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss, als Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss erhalten.

Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Wohngeldempfänger erhalten für die Kinder, welche bei der Bewilligung berücksichtigt worden sind und für die sie Kindergeld beziehen, Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Leistungen können Sie bei Ihrer Kreisverwaltung oder - in kreisfreien Städten - Ihrer Stadtverwaltung beantragen. Nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie unter dem Link zum Bildungs- und Teilhabepaket (siehe unten).

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben die Empfänger von sog. Transferleistungen sowie die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Diese Transferleistungen sind beispielsweise:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII.

Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden bereits im Rahmen dieser Leistungen übernommen.

Mehr Informationen zum Thema:

Bildungs- und Teilhabepaket

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut