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6. Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind, können Sie Wohngeld in Form von Mietzuschuss beantragen. Als Eigentümer eines Eigenheims beziehungsweise einer Eigentumswohnung ist es möglich, einen Lastenzuschuss zu beantragen.

Wenn Sie umziehen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf das laufende Wohngeld. Daher sollten Sie sofort einen neuen Antrag für die neue Wohnung oder das neue Zimmer stellen. Sie sind auch verpflichtet, die zuständige Stelle unverzüglich über Ihren Umzug zu informieren.

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich-geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Für den erneuten Bezug einer Sozialwohnung muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn der Wohnberechtigungsschein älter als ein Jahr ist.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 25.7.2007

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Zusatzinformationen

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