Die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen ist Zweck des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Das ökologisch und ökonomisch optimierte Wirtschaften mit Ressourcen (einschließlich Abfällen) ist gekennzeichnet durch ressourcensparende Produktionsweisen und Verfahren zur Vermeidung sowie Verwertung von Abfällen. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorgaben sind Messungen (Untersuchungen) notwendig.
Untersuchungen nach der
dürfen nur von Sachverständigen bzw. Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt (das heißt notifiziert) worden sind.
Das länderübergreifende „Fachmodul Abfall“ regelt die Anforderungen an die Qualität von Untersuchungsstellen (Mess- und Prüfstellen) im Rahmen des KrW-/AbfG sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen, vorab genannten Verordnungen.
Bekanntgabekriterien für Untersuchungsstellen in Mecklenburg-Vopormmern:
Hinweis: Durchführung von Probenehmerschulungen in Mecklenburg-Vorpommern durch die zuständige Stelle für Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB), Rostock.