Altfahrzeugannahmestellen sind Betriebe oder Betriebsteile, die Altfahrzeuge zur Bereitstellung und Weiterleitung an Demontagebetriebe annehmen, ohne dass diese selbst als Demontagebetrieb tätig sind.
Die Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) erläutert die Anforderungen an die technische Ausstattung und den Betrieb der Altfahrzeugannahmestellen, wie beispielsweise Maßnahmen zum Umweltschutz (Vermeiden von Verunreinigungen, Auffangen von Betriebsstoffen, Ausbaupflichten für wiederverwertbare Teile) sowie Sicherheitsvorkehrungen (Stapelhöhe, Brandschutz).
Anlagen zur zeitweiligen Lagerung mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr bedürfen einer immissionsschutzrechlichen Genehmigung.