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Einfache Melderegisterauskunft

Über das Dienstleistungsportal der Landesregierung können Sie die Adressen von Einwohnern entsprechend den Vorgaben des § 34 a des Landesmeldegesetzes von Mecklenburg-Vorpommern erfragen.


Verfahrensablauf

Die Gebühr für die Auskunft beträgt pro Suchvorgang 5,50 Euro zuzüglich 0,44 Euro Transaktionskosten für den elektronischen Zahlungsverkehr beim Kreditkartenverfahren und 0,24 Euro beim Lastschriftverfahren (Kostenverordnung Innenministerium GVOBl. M-V 2007 S. 185). Die Gebühr fällt auch an, wenn die gesuchte Person nicht gefunden wird.

Zur Zeit ist nur die Zahlung der anfallenden Gebühr per Kreditkarte möglich. Hierfür müssen Sie sich zunächst auf einen Benutzernamen festlegen. Diesen können Sie frei wählen. Dann sind die Angaben Ihrer Kreditkarte erforderlich. Demnächst wird die Zahlung per Lastschriftverfahren ermöglicht.

Nach der Anmeldung müssen Sie die gesuchte Person mit Vor- und Familiennamen nennen. Wichtig ist hierbei aus datenschutzrechtlichen Gründen die korrekte Schreibweise des Namen. Um den Einwohner eindeutig zu identifizieren ist die Nennung zweier weiterer Angaben notwendig. Sie können wählen zwischen Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Sie erhalten danach innerhalb weniger Minuten die vorhandene Auskunft.

Hat der gesuchte Einwohner von seinem Recht auf Widerspruch gegen die Internetauskunft Gebrauch gemacht, erhalten Sie die Antwort, dass Sie die Auskunft nur im Wege der Postanfrage bei der entsprechenden Meldebehörde erhalten können.

Das vorgenannte Verfahren wurde unter Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz entwickelt.


Antragsformular / Onlinedienst

Achtung!! Um diese automatisierte Auskunft nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst als Nutzer im Servicebereich anmelden. Sollten Sie noch nicht über eine Benutzerkennung verfügen, ist eine vorherige einmalige Registrierung am Portal erforderlich.  Mit der einmaligen Registrierung am Portal erhalten Sie automatisch auch Nutzungsrechte für alle weiteren anmeldepflichtigen Services.


Freigabevermerk

Dieser Text und dieses Verfahren wurde freigegeben durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern.

Stand: 01.11.2007

 

Zusatzinformationen

externer Link zum Regierungsportal MV

Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut