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1. Vergabearten

Bei der Öffentlichen Ausschreibung (oberhalb des Schwellenwertes: das so genannte Offene Verfahren) können beliebig viele Unternehmen, die in dem geforderten Marktsegment tätig sind, Angebote abgeben und dadurch am Wettbewerb teilnehmen. Die Ausschreibungen werden der Öffentlichkeit über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt gemacht.

Die Beschränkte Ausschreibung (oberhalb des Schwellenwertes: das so genannte Nichtoffene Verfahren) ist dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Bieter durch eine Vorauswahl der Vergabestelle begrenzt ist. Ausgewählte Anbieter werden von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Ein so genannter Teilnahmewettbewerb dient der Vorauswahl möglicher Bieter. Die geplante Auftragsvergabe wird öffentlich bekannt gegeben, alle interessierten Unternehmen können Anträge auf Teilnahme stellen. Die Vergabestelle wählt unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze aus diesen Bewerbern geeignete aus, die dann zur Angabe eines Angebotes aufgefordert werden.

Bei der Freihändigen Vergabe (oberhalb des Schwellenwertes: das so genannte Verhandlungsverfahren) fordert die Vergabestelle von sich aus Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auf. Dabei ist sie nur begrenzt an formelle Vorschriften gebunden. Sie kann z.B. mit dem Bieter über Inhalt und Preise des Angebotes verhandeln. Auch bei dieser Vergabeart sollte soweit möglich ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Bietern stattfinden.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 06.06.2008

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