2. Vorschriften des nationalen und europäischen Vergaberechts
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu verschiedenen Vorschriften, die im Bereich des öffentlichen
Auftragswesens Berücksichtigung finden.
Diese Informationen sind nicht abschließend.
Ausgewählte Vorschriften der EU
- Lieferkoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der
Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge)
- Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren
zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge)
- Änderungsrichtlinie (Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997 zur
Änderung der Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe
öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge)
- Rechtsmittelrichtlinie (Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und
Bauaufträge)
- Vergaberechts-Koordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) vom 31.03.2004
Ausgewählte nationale Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A), Ausgabe 2006, Stand 07.06.2006
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOBA), Ausgabe 2006, Stand 20.03.2007
- Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
- Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
Weitere Informationen zu relevanten rechtlichen Bestimmungen erhalten sie über das Beschaffungsamt
des Bundesministeriums des Innern und die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.
V.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Stand:
06.06.2008