Nach dem Wertgrenzenerlass vom 30. Januar 2009 müssen öffentliche Auftraggeber über Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben informieren. Einzelheiten finden Sie im
Öffentliche Auftraggeber stellen die vorgesehene Information in einer Vergabedatenbank ein. Dafür ist eine gesonderte Zugangskennung anzufordern.
Unternehmen finden die vorgesehene Information in der Vergabedatenbank und können über die dortigen Einträge recherchieren.
Hier finden Sie Ausschreibungen einzelner Vergabestellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
und Ausschreibungen des Bundes, anderer Bundesländer und Kommunen:
Dieser Text wurde freigegeben durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 12.02.2009